Mietvertrag Wohnwagen Bürstener Ventana TK 490
Vermieter / Fahrzeuginhaber
Kathrin Teuscher, Senggi 569a, 3758
Latterbach
Natel. 079 936 27 89/ 079 514 44 45 info@senggihof.ch
Fahrzeugangaben
Wohnwagen Bürstner 4924
Stammnummer:
Fahrgestellnummer:
Kennzeichen:
Zustand:
Das Fahrzeug wird innen und außen gereinigt übergeben. Der genaue Zustand des Fahrzeugs ergibt sich aus dem bei der Übergabe des Fahrzeugs von Mieter und Vermieter gemeinsam zu erstellendem Übergabeprotokoll. Dieses Protokoll ist Bestandteil dieses Mietvertrags.
Angaben zum Mieter:
Nur der (die) nachstehend genannte(n) Mieter sind zum Führen des Fahrzeugs berechtigt.
Vorname__________________________ Ort___________________________________
Name, Adresse_____________________ Telefon______________________________
Mobil____________________________ Straße________________________________
PLZ Ort___________________________ Geburtstag____________________________
Mobil_________________________
Personalausw. Nr. Führers.-Nr Erteilungsdatum__________________________________
Fahrer 2
Vorname__________________________ Ort___________________________________
Name, Adresse_____________________ Telefon______________________________
Mobil____________________________ Straße________________________________
PLZ Ort___________________________ Geburtstag____________________________
Mobil_________________________
Personalausw. Nr. Führers.-Nr. &Erteilungsdatum___________________________________
Übergabe:
Es gilt der Fahrzeugzustand lt. Übergabe / Rückgabeprotokoll.
Fahrzeugzustandsbericht, Übergabe- und Rücknahmeprotokoll sind Bestandteil dieses Mietvertrags. Nebenabsprachen bestehen nicht.
Der Teilkasko-/Vollkaskoschutz mit einem Selbstbehalt in Höhe von CHf 1000.- / CHf 1000.- pro Schadensfall ist Vertragsbestandteil.
Kosten:
Bezeichnung |
Nacht |
Preis pro Nacht |
Gesamtpreis |
Nächte |
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Mietpreis |
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Übergabepauschale |
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Kautionszahlung:
Zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters, die ihren Ursprung in diesem Mietverhältnis haben, einschließlich aller eventuellen Schadensersatzansprüche, verpflichtet sich der Mieter eine Mietsicherheit (Kaution) in der nachstehend vereinbarten Höhe an den Vermieter zu leisten
Die Kaution ist spätestens mit Übergabe des Fahrzeugs an den Mieter zur Zahlung fällig. Der Vermieter kann gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch mit Forderungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen.
Kautionshöhe: Die Parteien vereinbaren einvernehmlich, dass Sicherheit (Kaution) in Höhe des nebenstehenden Betrags zu leisten ist. 1000.-
Bar vor Anreise in gemischten Noten
Der Kautionsbetrag in Höhe von CHf 1000.- wurde wie folgt bei der Übergabe hinterlegt:
Bar_______
Kaution zurückerhalten am ______________ Unterschrift ________________
Abholung/ Rückgabe
Das Fahrzeug befindet sich im Senggihof, 3758 Latterbach.
Abholung gemäss Absprache. Der Wohnwagen ist am ersten Buchungstag abzuholen und am letzten Buchungstag zurückzubringen. Wer den Wohnwagen einen Tag früher abholen will, kann dies uns mitteilen. (Pauschal 70.-)
Bei der Abholung rechnen Sie bitte 30 min ein. Bestandteil sind das ausfüllen vom Mietvertrag, Übergabe Protokoll. Kopie vom Ausweis, Versicherungsnachweis.
Mietdauer:
Das Mietverhältnis beginnt am vereinbarten Termin für die Fahrzeugübergabe. Vereinbarte Termine Tag (Datum) Uhrzeit Fahrzeugübernahme Fahrzeugrückgabe Wurde ein Termin für die Fahrzeugrückgabe bestimmt, endet das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt, eine Kündigung ist dazu nicht erforderlich. Wegen Einzelheiten zur Vertragskündigung und Stornierungen wird der Mieter auf Ziffer 2 der allgemeinen Mietbedingungen hingewiesen. Es besteht Einvernehmen darüber, dass der Übergabetermin im gegenseitigen Einverständnis geändert werden kann. Der Tag der Übergabe sollte dann im Übergabeprotokoll vermerkt werden.
Reinigung:
Das Fahrzeug ist innen gereinigt zurückzugeben, wenn dies nicht unseren Vorstellungen entspricht verrechnen wir Pauschal 200.-. Dies wird von der Kaution abgezogen. Falls die Toilette vom Vermieter teilweise oder komplett gereinigt werden muss, werden dem Mieter Reinigungsgebühren in Höhe von 200.- in Rechnung gestellt. (Kaution)
Dem Mieter bekannt gewordene Fahrzeugmängel müssen umgehend – spätestens jedoch bei Fahrzeugrückgabe – aufgezeigt, d.h. im Rückgabeprotokoll schriftlich vermerkt werden. Spätere Ansprüche hinsichtlich nicht aufgeführter Fahrzeugmängel können nicht berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass bei der Fahrzeugrückgabe eine eindeutige Beurteilung des Fahrzeuges gewährleistet sein muss, insbesondere hinsichtlich etwaiger verdeckter Schäden durch Verschmutzung. Andernfalls können die Abnahme und die Kautionsrückzahlung leider erst nach erfolgter Außen Reinigung und anschließender, mängelfreier Begutachtung erfolgen. Wartezeiten & Verzögerungen wegen durch Verschmutzung nicht beurteilbarer Außenwände stellen keinen Mangel / Reklamationsgrund dar. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach den Bestimmungen des Mietvertrages und den vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellten Allgemeinen Vermietbedingungen (AVB) für Wohnwagen. Mit der Unterschrift erklärt der Mieter seine Einwilligung zur Verwendung der Daten gemäß Ziffer 16 der Allgemeinen Vermietbedingungen. Für Verkehrsdelikte, Reifen- und Glasschäden während der Anmietung haftet der Mieter, sofern diese nicht vom Vermieter schuldhaft verursacht sind. Pro beim Vermieter eingehenden Bußgeldbescheid / Ordnungswidrigkeit / Mautvergehen kann der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 40.- erheben. Die Fahrzeugrückgabe muss innerhalb der vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort erfolgen. Ein Miettag sind 24 Stunden, soweit nicht anders vereinbart. Eine Überziehung und verspätete Rückgabe sind kostenpflichtig. Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnen wir pro angefangener Stunde 80.- (höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag den Gesamttagespreis) und geben an Sie eventuelle Schadenersatzansprüche weiter, die der Nachfolgemieter oder andere Personen uns gegenüber wegen einer verspäteten Fahrzeugübernahme geltend machen.
Stornobedingungen:
Die definitive Buchung wird vorgenommen, wenn der Mietvertrag unterschrieben zurückgeschickt wurde. Max 24 nach dem Bestätigungsmail. Der Gesamtbetrag ist 30 Tagen vor Mietbeginn zu bezahlen. Bei einer Buchung weniger als 30 Tage vor Mietbeginn, ist der gesamte Mietbetrag sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Bei nicht fristgerechter Begleichung der Mietsumme kann der Vermieter die Leistungen verweigern.
Kündigung
Im Falle des Rücktritts des Mieters vom Vertrag bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn wird eine Entschädigung von 200.- Fr. berechnet. Beim Rücktritt nach diesem Zeitpunkt ist der gesamte Mietbetrag zu 100% zu bezahlen. Es besteht dann kein Recht auf eine Rückvergütung.
Gas/Licht /Strom
Der Wohnwagen wird dem Mieter mit einer voll befüllten Gasflasche zur Verfügung gestellt. Sollte dieser Gasvorrat für die gesamte Mietdauer nicht ausreichen, ist es Sache des Mieters auf eigene Kosten die Gasflasche entsprechend neu befüllen zu lassen bzw. auszutauschen. Ein bei der Rückgabe des Wohnmobils noch vorhandener Gasvorrat wird vom Vermieter nicht vergütet.
Selbstbeteiligung, Leistungsbeschränkungen
In der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) besteht eine Selbstbeteiligung des Mieters in Höhe von 1000.- für jeden Schadensfall. Siehe Beiblatt Vollkasko AXA
Infos:
Der Mieter wurde darüber informiert, dass er sich eigenverantwortlich um den Abschluss einer Vollkasko-Police als auch Schutzbrief für sein Zugfahrzeug zu kümmern hat, um etwaigen Risiken vor zu beugen. Dieser Hinweis ging dem Mieter bereits mit dem Angebot als auch mit der Reservierungsbestätigung zu.
Unsere vor Buchungsabschluss bereit gestellten Allgemeinen
Vermietbedingungen (AVB) für Wohnwagen und die darin enthaltene Datenschutzbestimmung haben Sie vor Unterzeichnung zur Kenntnis genommen und akzeptiert, sind somit Bestandteil Ihrer
Reservierung.
Fahrzeugzustandsbericht, Übergabe- und Rücknahmeprotokoll sind Bestandteil dieses Mietvertrages. Nebenabsprachen bestehen nicht. Jegliche Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages
bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der Schriftform. Ohne dem beiderseitig (vom Mieter und Vermieter) unterschriebenen Übergabeprotokoll kann keine Fahrzeugherausgabe erfolgen.
Zusatz- / Individualvereinbarungen zu Mietvertrag Nr._____________:
Unterschrift Ort Datum
Vermieter
Unterschrift Ort Datum Mieter
____________________________ _____________________________
Im Mietvertrag enthalten:
Versicherungsnachweis vom Wohnwagen AXA
Kopie von beiden Fahrern von der ID
Kopie von beiden Fahrern vom Führer -und Anhhängerausweis.